AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

*gelten ab Reservierung, beziehungsweise Buchung unserer Leistung

1. Haftung für Inhalte
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1.1 Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.

1.2 Haftung für Links
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1.3 Wartezeiten
Gestaltung des Hochzeitsbuches und Video Material – ca. 4 bis 6 Monate nach dem Aufnahmetag. Alle Fotos auf DVD (ohne Retusche) in hoher Auflösung – ca. 4 bis 6 Monate nach dem Aufnahmetag. Album Produzierung – ca. 1 Monate nach der Gestaltung des Hochzeitsbuches

1.4 Spritkosten
nach Vereinbarung

2. Zahlungsbedingungen

2.1
Am Tage der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages ist der Kunde zu einer Anzahlung in Höhe von 20 % (in Worten zwanzig v. H.) verpflichtet.

2.2
Falls die Unterzeichnung des Vertrages nicht während eines persönlichen Treffens des Photographen und des Kunden (beispielsweise am Telefon) stattfindet, erhält der Kunde ein Exemplar des vorliegenden Vertrages, sowie eine Rechnung über 20 % (in Worten zwanzig v. H.) der Gesamtsumme des Leistungsumfanges. In diesem Fall tritt der vorliegende Vertrag für beide Parteien an dem Tage in Kraft, an dem der Photograph den Geldeingang der Anzahlung auf seinem Konto verzeichnet.

2.3
Am Tage der Hochzeit ist der Kunde der Zahlung des Restbetrages verpflichtet.

2.4
Im Falle von Nichtzahlung des Restbetrages des Leistungsumfanges, wie in Punkt 2.3 des vorliegenden Vertrages genannt, behält sich der Photograph das Recht vor, die Leistungen des vorliegenden Vertrages nicht zu erfüllen, insbesondere Dateien und Photographien nicht zu überlassen und die Erstellung des Buches nicht zu beginnen, bis der vollständige Betrag vom Kunden beglichen ist.

3. Rechte und Pflichten der Parteien

3.1
Der Photograph und Videograph verpflichten sich, die Dienstleistung persönlich zu erbringen.

3.2
Der Kunde hat dem Photographen und Videograph einen entsprechenden Zutritt sowie die Möglichkeit zur Durchführung seiner Verpflichtungen ohne Intervention irgendwelcher Hindernisse seitens der auf der Hochzeit anwesenden Gäste oder anderer Personen, die auf die eine oder andere Art im Service auf der Hochzeit des Kunden tätig sind, zu gewährleisten.

3.3
Im Falle eines Rücktritts von den Leistungen des Photographen und Videograph durch den Kunden, welchen der Photograph und Videograph nicht zu vertreten hat, wird die im Punkt 2.1 des vorliegenden Vertrages genannte, vom Photographen und Videograph erhaltene Anzahlung nicht zurück erstattet.

3.4
Im Falle eines Rücktritts von den Leistungen des vorliegenden Vertrages durch den Photographen und Videograph in weniger als 30 (in Worten: dreißig) Tage vor der Hochzeit, welchen der Kunde nicht zu vertreten hat, wird die auf Grundlage des vorliegenden Vertrages vom Photographen und Videograph erhaltene Anzahlung zurück erstattet.

3.5
Ist es dem Photographen und Videograph nicht möglich, den Leistungsumfang des vorliegenden Vertrages zu erfüllen, hat der Photograph und Videograph das Recht, sich durch einen anderen Photographen, aber nur nach Zustimmung des Kunden, ersetzen zu lassen. Bei der Entstehung dieses Ersatzes garantiert der Photograph und Videograph, dass der ihn ersetzende Photograph eine kompetente Fachkraft ist. Der Kunde hat das Recht zur Überprüfung der Gesamtsumme der Leistungen des vorliegenden Vertrages im Zusammenhang mit der Preisliste des neuen Photographen und Videograph. Im Falle, dass der Kunde nicht mit dem Ersatz des Photographen einverstanden ist, tritt Punkt 3.4 des vorliegenden Vertrages in Kraft.

3.6
Eine Verlegung des Hochzeitstermins durch den Kunden gleicht einer Absage der Leistungen des Photographen. In diesem Fall tritt Punkt 3.3 des vorliegenden Vertrages in Kraft.

3.7
Keine der beiden Parteien trägt die Verantwortung für die Nichteinhaltung ihrer Pflichten aus dem vorliegenden Vertrag bei Eintreten von Umständen Höherer Gewalt, insbesondere: bei schwerer Krankheit, Tod, Naturkatastrophen, Krieg und militärischen Handlungen jeglicher Art, Streik, Beschlüsse staatlicher Macht- und Verwaltungsorgane, wenn sich diese unmittelbar auf die Ausführung der Verpflichtungen aus dem vorliegenden Vertrag auswirken. Im Falle des Eintreten dieser Bedingungen verpflichtet sich der Photograph zur Erstattung der Anzahlung in voller Höhe.

4. Eigentumsrecht auf die Photographien und Videoaufnahmen (Abbildungen)

4.1
Die Verwendung der Photographien und Videoaufnahmen durch den Kunden. Der Kunde erwirbt die Photographien nur zum persönlichen Gebrauch und hat kein Recht, diese zur kommerziellen Nutzung an Dritte ohne schriftliche Genehmigung durch den Photographen zu überlassen.

4.2
Die Verwendung der Photographien durch den Photographen. Der Photograph und Videograph verfügt zu Marketingzwecken seiner Leistungen über alle Urheber- und Eigentumsrechte auf alle Photographien, die am Tage der Hochzeit des Kunden entstanden sind, insbesondere über die Rechte zum zusätzlichen Druck der Photographien, zur Verwendung der Photographien und Videograph in Veröffentlichungen von Werbung in eigener Sache oder zu Demonstrationszwecken seines Portfolios. Ohne eine schriftliche Genehmigung durch den Kunden hat der Photograph kein Recht, alle Photographien, die am Tage der Hochzeit des Kunden entstanden sind, an Dritte, insbesondere Rechte zur kommerziellen Nutzung des Drucks weiter zu verkaufen.

5. Verschiedenes

5.1
Der vorliegende Vertrag wird in zweifacher Ausfertigung erstellt, je Exemplar für jede Vertragspartei.

5.2
Nach der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages verlieren alle vorherigen mündlichen und schriftlichen Vereinbarungen, sämtlicher Schriftverkehr oder Verhandlungen zwischen den Parteien zum Gegenstand des vorliegenden Vertrages ihre Gültigkeit.

Kassel, 07.05.2014