Auswirkungen der Corona Pandemie auf unsere Trauung

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Auswirkungen der Corona Pandemie auf unsere Trauung
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Auswirkungen der Corona Pandemie auf unsere Trauung

In der Regel handelt es sich bei einer Hochzeit bekanntermaßen nicht um eine spontane Entscheidung. Viele Paare fiebern monatelang auf ihren „großen Tag“ hin. Leider hat es Corona jedoch nicht nur geschafft, die komplette Wirtschaft, den Handel und den Tourismus, sondern auch alles rund um das Thema Heiraten auf den Kopf zu stellen.

Denn: viele Paare, die ursprünglich geplant hatten, im März beziehungsweise im April 2020 zu heiraten, haben in den letzten Tagen erfahren, dass ihre Pläne durchkreuzt wurden. Laut offiziellem Beschluss sind Versammlungen mit mehreren Personen ebenso verboten, wie Gottesdienste und Serviceangebote von Restaurants vor Ort. Weiterhin sorgen geschlossene Standesämter dafür, dass in der Regel auch die berühmte „Hochzeit im kleinen Kreis“ nicht zelebriert werden kann.

Weiterhin gilt es zu beachten, dass viele Beschlüsse rund um Corona vergleichsweise flexibel festgesetzt wurden. Das bedeutet: nur weil ein Standesamt zum jetzigen Zeitpunkt noch geöffnet ist, bedeutet dies nicht, dass es nicht einige Tage später seine Dienste einstellen könnte. Eine fundierte, verlässliche Planung sieht definitiv anders aus.

Ein weiterer, wichtiger Faktor: Selbst wenn das Brautpaar ein Standesamt gefunden haben sollte, das sich dazu bereit erklärt, eine Trauung im kleinen Kreis vorzunehmen, sind größere Feiern, zum Beispiel in:

  • Restaurants
  • Bars
  • Discotheken
  • Vereinshäusern

aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich. Fest steht: eine Trauung in Zeiten von Corona entspricht in der Regel nicht dem, was sich das verliebte Brautpaar in seinen Vorbereitungen ausgemalt hat. Doch welche Möglichkeiten gibt es eigentlich, dafür zu sorgen, dass der „schönste Tag des Lebens“ seiner Bezeichnung dennoch gerecht wird?

Was gilt es allgemein zu beachten?

Im ersten Schritt ist es wichtig, herauszufinden, ob es – zumindest theoretisch – noch möglich wäre, seinem Schatz am betreffenden Tag das „Ja Wort“ zu geben. Oder anders: es geht darum, die Frage „Ist eine Trauung bei meinem ausgesuchten Standesamt noch erlaubt oder bereits behördlich verboten?“ zu beantworten.

Hierüber entscheiden in der Regel die betreffenden Gemeinden. Wer sich umfassend informieren möchte, sollte im ersten Schritt die entsprechenden Homepages aufsuchen. Dort finden sich aufgrund der Aktualität des Themas meist alle wichtigen Informationen.

Doch auch falls – trotz der einmaligen Situation – zum jeweiligen Wunschdatum noch standesamtlich geheiratet werden kann, gilt es, immer im Hinterkopf zu behalten, dass sich die entsprechenden Vorgaben vergleichsweise rasch ändern können.

Weiterhin sollte kein Brautpaar davon ausgehen, dass die Trauung exakt so ablaufen wird, wie ursprünglich geplant. Vielmehr müssen häufig Kompromisse eingegangen werden.

Kurz: bei der Antwort auf die Frage „Soll ich den Zeiten von Corona heiraten oder nicht ?“ ist es wichtig, verschiedene Faktoren abzuwägen.

Je nach Gemeinde können auch Überlegungen, wie zum Beispiel:

  • Wie viele Gäste sollen bei der Trauung vor Ort sein?
  • Wie lange soll die Trauung dauern?
  • Soll nach der Trauung noch in einem Restaurant gefeiert werden?
  • Möchte die Braut vorher einen Friseur aufsuchen?

dafür sorgen, dass eine Entscheidung vergleichsweise rasch getroffen werden kann. Unter anderem aufgrund der vorherrschenden Unsicherheit entscheiden sich viele Paare dazu, ihre Hochzeit zu verschieben.

Dürfen wir heiraten?

Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 26.03.2020) wäre es falsch, zu behaupten, dass Hochzeiten in ganz Deutschland während der Corona Krise grundlegend verboten wären. Fest steht jedoch auch, dass standesamtliche Eheschließungen in den meisten Gemeinden des Landes untersagt sind

Standesämter, die sich noch bereit erklären, Paare zu trauen, knüpfen dies häufig an bestimmte Bedingungen, indem sie beispielsweise die Anzahl der Hochzeitsgäste begrenzen oder vorschreiben, dass jeder Gast Name, Adresse und Telefonnummer hinterlassen muss. Somit soll gewährleistet werden, dass eine etwaige Ansteckung bestmöglich zurückverfolgt werden kann.

Um herauszufinden, ob Hochzeiten in einer Gemeinde noch erlaubt sind, hilft es, sich mit den erlassenen Verordnungen zu befassen. Hier wird genau festgelegt, ob zum Beispiel alle Versammlungen grundsätzlich verboten sind oder ob kleine Feier-Gemeinden gegebenenfalls erlaubt werden.

Dürfen wir groß feiern?

Die Antwort auf diese Frage dürfte dafür sorgen, dass die meisten Paare sich aktuell dazu entschließen, ihre Hochzeitsfeierlichkeiten auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Denn: es ist definitiv nicht erlaubt, große Feiern auszurichten.

Hierbei ist es vollkommen unerheblich, ob die entsprechenden Feierlichkeiten an eine Hochzeit, einen Geburtstag oder ein Firmenjubiläum geknüpft sind.

Fest steht: Zum jetzigen Zeitpunkt stellen größere Menschenansammlungen ein Risiko dar. Daher wurden Restaurants und ähnliche Einrichtungen vor einigen Tagen zur Schließung verpflichtet.

Letztendlich sorgt auch ein deutschlandweites Versammlungsverbot dafür, dass große Hochzeitsfeiern aktuell nicht durchgeführt werden können. Somit ist es beispielsweise nicht möglich, sich alternativ für eine große Party unter freiem Himmel zu entscheiden. Bei etwaigen Verstößen verhängt die Polizei beziehungsweise das Ordnungsamt empfindliche Strafen. Im schlimmsten Fall droht sogar Haft.

quelle:https://a.storyblok.com/f/56397/x/82fd5e336d/heiraten-in-zeiten-der-corona-krise-ratgeber-fur-brautpaare-und-dienstleister.pdf